Unterweisung nach 1.3 ADR
Pflichtunterweisung für alle, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. Mit den Änderungen ADR 2025.
- Bei uns oder in Ihrem Betrieb
- Preis auf Anfrage
Das Wichtigste auf einen Blick
Ort
Inhouse oder Raesfeld
In unseren Schulungsräumen oder direkt bei Ihnen.
Preis
Auf Anfrage
Abhängig von Gruppengröße und Ort.
Für wen
Alle Beteiligten
Zum Beispiel Verlader, Lager, Versand und Disposition.
Stand
ADR 2025
Mit den aktuellen Änderungen.
Inhalte der Unterweisung
Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen nach Kapitel 1.3 ADR unterwiesen werden. Das gilt nicht nur für Fahrer, sondern auch für alle, die Gefahrgut verpacken, verladen, versenden oder die Beförderung planen.
Die Unterweisung führen wir in unseren Schulungsräumen in Raesfeld oder direkt in Ihrem Betrieb durch. So erreichen Sie Ihr ganzes Team mit wenig Aufwand.
- Allgemeine Grundlagen und Gefahreigenschaften
- Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
- Klassifizierung und Freistellungen
- Gefahrgutumschließungen und Fahrzeuge
- Versenden, Befördern, Ausrüsten und Überwachen
- Be- und Entladen
- Security und Pflichten der Beteiligten
Unterweisung für Ihr Team im Kreis Borken
Die Unterweisung nach 1.3 ADR ist Pflicht, bevor Mitarbeitende Aufgaben im Gefahrguttransport übernehmen, und muss regelmäßig aufgefrischt werden. Die Inhalte richten sich nach den Aufgaben im Betrieb. Wer nur verlädt, braucht andere Schwerpunkte als jemand, der Sendungen vorbereitet und dokumentiert.
Wir stimmen die Inhalte deshalb vorab mit Ihnen ab und berücksichtigen die Änderungen des ADR 2025. Sie erhalten einen Nachweis über die Unterweisung für Ihre Unterlagen.
Ihre Fahrer schulen wir in der ADR-Schulung. Und wenn Sie keinen eigenen Gefahrgutbeauftragten haben, übernehmen wir diese Aufgabe als externer Gefahrgutbeauftragter.
Unterweisung im Betrieb?
Wir kommen zu Ihnen und unterweisen Ihr Team vor Ort. Sprechen Sie uns an.
Häufige Fragen zur Unterweisung nach 1.3 ADR
Wer muss nach 1.3 ADR unterwiesen werden?
Alle Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst. Dazu gehören zum Beispiel Mitarbeitende in Versand, Verpackung, Lager und Verladung.
Können Sie die Unterweisung bei uns im Betrieb durchführen?
Ja. Die Unterweisung findet wahlweise in unseren Schulungsräumen oder direkt bei Ihnen statt.
Ersetzt die Unterweisung die ADR-Schulungsbescheinigung?
Nein. Fahrer, die eine ADR-Schulungsbescheinigung brauchen, besuchen den Basiskurs mit IHK-Prüfung. Die Unterweisung nach 1.3 ADR richtet sich an alle anderen Beteiligten.
Was kostet die Unterweisung?
Das hängt von Gruppengröße, Ort und Inhalten ab. Wir erstellen Ihnen gern ein Angebot.