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Familienbetrieb seit 1977 im Kreis Borken

Unterweisung nach 1.3 ADR

Pflichtunterweisung für alle, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. Mit den Änderungen ADR 2025.

Gliederzug der Fahrschule Strothmann für die LKW-Ausbildung

Das Wichtigste auf einen Blick

Ort

Inhouse oder Raesfeld

In unseren Schulungsräumen oder direkt bei Ihnen.

Preis

Auf Anfrage

Abhängig von Gruppengröße und Ort.

Für wen

Alle Beteiligten

Zum Beispiel Verlader, Lager, Versand und Disposition.

Stand

ADR 2025

Mit den aktuellen Änderungen.

Inhalte der Unterweisung

Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen nach Kapitel 1.3 ADR unterwiesen werden. Das gilt nicht nur für Fahrer, sondern auch für alle, die Gefahrgut verpacken, verladen, versenden oder die Beförderung planen.

Die Unterweisung führen wir in unseren Schulungsräumen in Raesfeld oder direkt in Ihrem Betrieb durch. So erreichen Sie Ihr ganzes Team mit wenig Aufwand.

Unterweisung für Ihr Team im Kreis Borken

Die Unterweisung nach 1.3 ADR ist Pflicht, bevor Mitarbeitende Aufgaben im Gefahrguttransport übernehmen, und muss regelmäßig aufgefrischt werden. Die Inhalte richten sich nach den Aufgaben im Betrieb. Wer nur verlädt, braucht andere Schwerpunkte als jemand, der Sendungen vorbereitet und dokumentiert.

Wir stimmen die Inhalte deshalb vorab mit Ihnen ab und berücksichtigen die Änderungen des ADR 2025. Sie erhalten einen Nachweis über die Unterweisung für Ihre Unterlagen.

Ihre Fahrer schulen wir in der ADR-Schulung. Und wenn Sie keinen eigenen Gefahrgutbeauftragten haben, übernehmen wir diese Aufgabe als externer Gefahrgutbeauftragter.

Unterweisung im Betrieb?

Wir kommen zu Ihnen und unterweisen Ihr Team vor Ort. Sprechen Sie uns an.

Häufige Fragen zur Unterweisung nach 1.3 ADR

Wer muss nach 1.3 ADR unterwiesen werden?

Alle Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst. Dazu gehören zum Beispiel Mitarbeitende in Versand, Verpackung, Lager und Verladung.

Ja. Die Unterweisung findet wahlweise in unseren Schulungsräumen oder direkt bei Ihnen statt.

Nein. Fahrer, die eine ADR-Schulungsbescheinigung brauchen, besuchen den Basiskurs mit IHK-Prüfung. Die Unterweisung nach 1.3 ADR richtet sich an alle anderen Beteiligten.

Das hängt von Gruppengröße, Ort und Inhalten ab. Wir erstellen Ihnen gern ein Angebot.

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