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Familienbetrieb seit 1977 im Kreis Borken

Staplerschein

Gabelstaplerfahrer-Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001. In zwei Tagen mit Theorie, Praxis und Prüfung.

Gabelstapler in einer Lagerhalle für die Staplerschulung

Das Wichtigste auf einen Blick

Dauer

2 Tage

Theorie, Praxis und Prüfung.

Preis

250 €

Pro Person.

Voraussetzungen

Ab 18 Jahren

Geistig und körperlich geeignet.

Abschluss

Staplerausweis

Gabelstaplerfahrerausweis nach bestandener Prüfung.

Was Sie zum Staplerfahren brauchen

In den meisten Unternehmen sind Gabelstapler nicht mehr wegzudenken. Damit Mitarbeitende sie sicher führen dürfen, müssen sie ausgebildet und vom Unternehmen beauftragt sein. Unser Lehrgang vermittelt die theoretischen und praktischen Kenntnisse dafür.

Nächste Termine.

Staplerausbildung im Kreis Borken

Seit 1998 bilden wir Staplerfahrerinnen und Staplerfahrer aus. Der Lehrgang folgt dem DGUV Grundsatz 308-001 und endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie den Gabelstaplerfahrerausweis.

Im Theorieteil geht es um Aufbau und Funktion des Staplers, Standsicherheit, Lastschwerpunkt und Traglastdiagramm sowie um die Regeln im innerbetrieblichen Verkehr. In der Praxis üben Sie Aufnehmen, Transportieren und Absetzen von Lasten, bis die Handgriffe sicher sitzen.

Wichtig für Arbeitgeber: Der Ausweis allein reicht nicht. Das Unternehmen muss seine Mitarbeitenden zusätzlich schriftlich mit dem Führen des Staplers beauftragen und sie auf die Geräte im Betrieb einweisen.

Die Staplerausbildung ist auch Teil der Teilqualifizierung Güterverkehr und der Ausbildung zum Auslieferungsfahrer. Sie kann mit einem Bildungsgutschein gefördert werden.

Sie schulen mehrere Mitarbeitende?

Wir stimmen Termine und Gruppen mit Ihnen ab und beraten Sie zu allen Pflichtschulungen für Ihren Betrieb.

Häufige Fragen zum Staplerschein

Wie lange dauert der Staplerschein?

Die Ausbildung dauert zwei Tage und endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung.

Der Lehrgang kostet 250 Euro pro Person.

Für die Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.

Nein. Zusätzlich muss Ihr Arbeitgeber Sie schriftlich mit dem Führen des Staplers beauftragen.

Das ist möglich, zum Beispiel über einen Bildungsgutschein. Wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten.

Bereit für deinen Führerschein? Frag einfach an.